Wie die Gemeinde Zeiningen informiert, ist das Radfahren und Reiten im Waldgebiet ausserhalb der Waldstrassen verboten.
Das Gemeindehaus in Zeiningen.
Das Gemeindehaus in Zeiningen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Biken abseits von Strassen ist in Zeiningen verboten. Im Wald darf nur auf befestigten Waldstrassen Fahrrad gefahren werden.

Es wird daher gebeten, auf Touren abseits der Waldstrassen zu verzichten.

In Zeiningen gelten das Reiten und das Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen als unzulässige nachteilige Nutzung und ist daher verboten.

Im Wald darf grundsätzlich nur auf befestigten Waldstrassen geritten oder gefahren werden.

Zone für Freizeitaktivitäten oberhalb des Grieshaldenwegs

Oberhalb des Grieshaldenwegs respektive des Clubhauses des VMCs (Teil der Parzelle 1098) ist eine Zone für Freizeitaktivitäten ausgeschieden.

Dort ist das Biken erlaubt. Weitere solche Zonen sind in Zeiningen nicht definiert.

Die Gemeinde Zeiningen bittet daher, auf Touren abseits der Waldstrassen zu verzichten und Jagdeinrichtungen wie Kirrungen (Anfutterungsstellen) nicht zu beschädigen.

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