Wie die Gemeinde Sargans schreibt, sind ab sofort neue Verkehrsanordnungen aktiv. Es wird eine Tempo-30-Zone in mehreren Gemeindestrassen und Wegen eingeführt.
Die Altstadt Sargans mit Blick auf das Gemeindehaus an der Städtchenstrasse.
Die Altstadt Sargans mit Blick auf das Gemeindehaus an der Städtchenstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof
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Auf Antrag des Gemeinderates Sargans sowie gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz, die Signalisationsverordnung und die Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz hat das Polizeikommando neue Verkehrsanordnungen erlassen.

Es wird eine Tempo-30-Zone in den Strassen Rebbüelstrasse, Schlossstrasse, Proderstrasse, Sixerstrasse, Ratellerstrasse, Gräfin-Agnes-Strasse, Vilderstrasse, Schlossweiherstrasse, Ackernweg, Schlossbungertstrasse, Wölbrütiweg, Quaderenweg, Schlossbungertweg und Schällistrasse eingerichtet.

Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert und durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.

Stoppschild ersetzt Vortritt am Quaderenweg

Am Quaderenweg, Höhe Einmündung Proderstrasse, wird der gesetzliche Vortritt aufgehoben und durch ein Stoppschild mit Haltelinie ersetzt.

An der Verzweigung Rateller-/Schlossstrasse wird die frühere Regelung «Kein Vortritt» aufgehoben, und es gilt nun Rechtsvortritt.

Gegen diese Anordnungen kann innerhalb von 14 Tagen beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen Rekurs erhoben werden, sofern ein eigenes schutzwürdiges Interesse vorliegt.

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