Wie die Gemeinde Vilters-Wangs mitteilt, findet am Sonntag, 22. September 2024, die Gesamterneuerungswahl der Gemeindebehörden statt.
Die Gemeindeverwaltung im Rathaus in Vilters-Wangs im Kanton St. Gallen.
Die Gemeindeverwaltung im Rathaus in Vilters-Wangs im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Für diese Wahlen können Wahlvorschläge eingereicht werden.

Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Freitag, 5. Juli 2024, 12 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen.

Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichfrist.

Gültigkeit von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen.

Gemäss Artikel 24 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (WAG) können Unterzeichner von Wahlvorschlägen ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Nach Artikel 26 WAG kann eine vorgeschlagene Person vor Ablauf der Einreichefrist schriftlich erklären, dass sie die Kandidatur zurückzieht.

Formulare für Wahlvorschläge

Die Gemeinderatskanzlei stellt ab sofort die Formulare für Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen sowie ein Merkblatt zur Verfügung.

Diese können hier heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Die Gemeinde erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge (Namen der bisherigen Behördenmitglieder und anschliessend die Namen der neuen Kandidierenden in alphabetischer Reihenfolge).

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