Gemeinderat Sargans beschliesst bedingtes Feuerwerksverbot
Wie die Gemeinde Sargans meldet, sind Feuerwerke künftig nur noch im Rahmen der 1.-August-Feierlichkeiten und nach Prüfung für Grossveranstaltungen erlaubt.

An einer Sitzung vom Juni 2023 hat der Sarganser Gemeinderat den Beschluss gefasst, das Abbrennen von Feuerwerk künftig bedingt zu untersagen.
Nach entsprechenden Abklärungen und Vorprüfungen mit dem St.Galler Sicherheits- und Justizdepartement wurde das kommunale Polizeireglement angepasst und damit eine reglementarische Grundlage für das Verbot geschaffen.
Der Entscheid des Sarganser Gemeinderats musste dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Innert der Referendumsfrist wurde keine Urnenabstimmung verlangt.
Somit hat der erste Nachtrag zum Polizeireglement vom 1. März 2014 seit dem 16. September 2023 Rechtsgültigkeit und ist per 1. Oktober 2023 in Kraft getreten.
Raketen am 1. August bleiben
Im nachgetragenen sechsten Absatz «Abbrennen von Feuerwerken/Verbot und Ausnahmen» ist dabei klar geregelt, welche Art von Feuerwerk wann untersagt ist und was unter welchen Umständen erlaubt bleibt.
So bildet der Schweizer Nationalfeiertag am 1. August eine Ausnahme, genau wie Höhenfeuer, Licht- und Lasershows, Grossveranstaltungen im öffentlichen Interesse sowie Indoor- und Barock-Feuerwerke.
Unter letztere fallen etwa Vulkane, Sonnen oder Fontänen. Der Gemeinderat hat zudem die Befugnis, Bewilligungen für weitere Ausnahmen zu erteilen.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung aus Rücksicht auf Mensch, Tier und Umwelt sich an die neuen Regeln zu halten.