Fällanden: Individuelle Prämienverbilligung (IPV) 2021
Die potentiellen IPV-Bezügerinnen und -Bezüger erhalten bis Ende August 2020 den Antrag für das Jahr 2021.

Die potentiellen IPV-Bezügerinnen und -Bezüger erhalten bis Ende August 2020 den Antrag für das Jahr 2021. Der Antrag kann neu online ausgefüllt werden, schnell und einfach.
Die Kundinnen und Kunden erhalten ihre Login-Daten zusammen mit dem physischen Antrag.
Nachmeldungen
Für die Nachmeldungen des IPV-Anspruchs bis und mit 2020 sind die Gemeinden zuständig. Wer bis Ende August 2020 kein Antragsformular erhalten hat, kann ab September 2020 unter das Nachmeldeformular ausfüllen.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Steueramt unter [email protected] oder 043 355 35 16 gerne zur Verfügung.