Wie die Gemeinde Wengi mitteilt, besteht für Tageseltern, die regelmässig Kinder unter zwölf Jahren gegen Entschädigung betreuen, eine Meldepflicht.
Das Schulhaus Scheunenberg-Ottiswil in der Gemeinde Wengi.
Das Schulhaus Scheunenberg-Ottiswil in der Gemeinde Wengi. - Roman Zwygart
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Für Personen, die sich allgemein anbieten, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entschädigung regelmässig tagsüber in ihrem Haushalt zu betreuen, besteht eine Meldepflicht.

Tageseltern haben sich bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu melden, wenn folgende Fälle eintreten: Die Betreuung erfolgt gegen Entschädigung, zum Beispiel Geld, Naturalien, Dienstleistungen und andere; Die Tätigkeit wird regelmässig ausgeführt.

Die Tagespflege untersteht der Pflegekinderaufsicht. Das heisst, alle gemeldeten Tageseltern werden mindestens einmal jährlich von der für ihre Gemeinde beauftragten Pflegekinderaufsicht besucht.

Ausgeschlossen davon sind Tageseltern, die mit einer Tagesfamilienorganisation zusammenarbeiten. In diesem Fall wird die Aufsicht durch die Tagesfamilienorganisation vorgenommen, nicht durch die Pflegekinderaufsicht. Weitere Informationen zur Meldung sind auf der Homepage der Gemeinde zu finden.

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