Wie die Gemeinde Lyss informiert, gelten neue Richtlinien über die Benützung des öffentlichen Grundes im Zentrum.
Bus der RBS am Bahnhof Lyss.
Bus der RBS am Bahnhof Lyss. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
Ad

Das Zentrum von Lyss soll belebte Aufenthaltsorte bieten. Dazu wurden neue Richtlinien über die Benützung des öffentlichen Grundes erlassen. Die neuen Richtlinien gelten für die Bereiche Marktplatz, Bahnhofstrasse und Alter Viehmarktplatz und sind für Dauerbetriebe wie Restaurants, Cafés oder Bars gedacht.

Die Richtlinien beantworten Fragen zu Mobiliar, Sonnen- beziehungsweise Regenschutz, Sicherheit, Reinigung, Drittwerbung, Begrünung oder Emissionen, zum Beispiel bei Konzerten. Einzelanlässe wie der Lyssbachmärit oder «Lyss on Stage» sind von diesen Richtlinien nicht betroffen.

Material und Erscheinungsbild

Die Vorgaben für die genutzten Bereiche basieren auf den Richtlinien des Ortsbildes und auf den Grundlagen des von der Gemeinde angestrebten Energiestadt-Gold-Labels. Kulturelle und geschäftliche Aktivitäten.

Das Nutzungskonzept ermöglicht die Umsetzung des Projekts «Lyss lebt» und trägt dazu bei, dass kulturelle und geschäftliche Aktivitäten möglich sind und der soziale Austausch gefördert wird. Die Richtlinien erleichtern den Betrieben die Gesuchstellung und sollen die Beziehung der Betriebe mit der Gemeinde stärken.

Imbissstände werden jährlich vergeben

Die Standplätze für Foodtrucks werden jährlich durch den Bereich öffentliche Sicherheit vergeben. Auf dem Alten Viehmarktplatz stehen zentrumsnah zwei neue Plätze zur Verfügung. Wenn sie nicht belegt sind, dienen sie weiterhin als öffentliche Parkplätze.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

MobiliarLyss