Spielsüchtige ergaunert fast 300'000 Franken von 80-jährigem Mann
Der Staatsanwalt fordert für die Beschuldigte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon soll sie ein Jahr absitzen. Laut der Anklageschrift wirft er der Frau gewerbsmässigen Betrug vor.
Demnach hatte sie das Opfer bereits 2013 in ihrer Funktion als Telefonverkäuferin kennengelernt und danach mehrfach besucht. Bereits damals soll er ihr 36'000 Franken gegeben haben - gemäss seinen Aussagen hatte sie ihm als Gegenleistung dafür Sex versprochen, ein Strafverfahren wurde aber eingestellt.
Die nun zur Anklage gebrachten Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2016 und 2017, als sich die Beschuldigte erneut beim Mann in einer Luzerner Landgemeinde gemeldet hatte und ihn wiederholt um Geld gebeten hatte - für Miete, Versicherungsschulden, Zahnsanierung, Auto oder ihre zwei Kinder. Sie gab vor, sich in einer Notlage zu befinden und stellte einen Gewinn aus einem Grundstückverkauf im Kosovo in Aussicht.
Gemäss Staatsanwalt habe die Sozialhilfeempfängerin mindestens 200'000 Franken vom erhaltenen Geld aber im Casino verspielt. Sie habe die Gutmütigkeit ihres Opfers arglistig ausgenützt. Die Beschuldigte bestreitet nicht, das Geld erhalten zu haben. Sie stellt aber in Abrede, den Mann über den Verwendungszweck und die Rückzahlungsfähigkeit getäuscht zu haben.