Nach Demo: Polizei zog Frau (65) nackt aus – nun kriegt sie Geld
Das Bundesgericht nennt die Visitation erniedrigend und unverhältnismässig. Die Frau erhält 1000 Franken Genugtuung.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Luzerner Polizei behandelte eine festgenommene Frau erniedrigend.
- Das Bundesgericht rügte die Nacktleibesvisitation als unverhältnismässig.
- Gefährliche Gegenstände hätten auch durch Abtasten entdeckt werden können.
Die Luzerner Polizei hat eine am Rande einer unbewilligten Kundgebung vorläufig festgenommene Frau mit einer Nacktleibesvisitation erniedrigend behandelt.
Dies hat das Bundesgericht festgestellt. Es spricht ihr deswegen eine Genugtuung von 1000 Franken zu.
Bundesgericht gibt Frau teilweise recht
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der Frau gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Luzern teilweise gut. Diese hatte eine Genugtuung von 1800 Franken gefordert, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht.
Die damals 65 Jahre alte Frau hielt sich im Mai 2020 beim Bahnhof am Rande einer unbewilligten Kundgebung auf. Als die Polizei sie kontrollieren wollte, versuchte sie, dies zu verhindern.
Die Polizei nahm sie vorläufig fest. Während des Transports ins Polizeihauptgebäude biss sie einer Polizistin in den Arm.
Polizei liess Frau vollständig entkleiden
Zwei Polizistinnen unterzogen die Festgenommene darauf im Polizeigebäude einer Leibesvisitation mit vollständiger Entkleidung. Eine Körperhälfte blieb dabei stets bedeckt, der Intimbereich blieb unberührt.
Diese Nacktleibesvisitation sei nicht verhältnismässig sowie erniedrigend gewesen, stellte das Bundesgericht fest.
Es habe keine Anhaltspunkte gegeben, dass die Frau gefährliche Gegenstände auf sich trug, die nicht durch Abtasten hätten entdeckt werden können.
Die Frau wurde über 20 Stunden lang festgehalten und erst am nächsten Tag befragt. Angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe war dies ein übermässiger Eingriff in die Bewegungsfreiheit.
Die Frau hätte entlassen und zu einer späteren Einvernahme vorgeladen werden können, erklärte das Bundesgericht.
Strafverfahren gegen Polizei wurden eingestellt
Gegen die Luzerner Polizei wurden zwar mehrere Strafverfahren eröffnet, sie wurden aber alle eingestellt.
Die Beschwerdeführerin wurde 2023 per Strafbefehl wegen Hinderung einer Amtshandlung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte schuldig gesprochen.











