Noch zeitgemäss? FDP Luzern zur Kirchensteuer für Minderjährige
Im Zentrum der Anfrage von FDP-Kantonsrat Beat Tanner steht die Frage, ob die Praxis einer Kirchensteuer für Minderjährige noch sachgerecht und zeitgemäss ist.

FDP-Kantonsrat Beat Tanner, Kriens, hat eine Anfrage zur Besteuerung von minderjährigen Personen im Rahmen der Kirchensteuer eingereicht. Im Zentrum steht die Frage, ob die heutige Praxis noch sachgerecht und zeitgemäss ist.
Aktuell werden minderjährige Kinder unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in die Berechnung der Kirchensteuer einbezogen.
Grundlage dafür ist das sogenannte Kopfprinzip in Kombination mit der Familienbesteuerung. Dies führt dazu, dass Familien mit mehreren konfessionszugehörigen Kindern stärker belastet werde, auch wenn diese selbst kein Einkommen erzielen.
Regelung und mögliche Alternativen prüfen
Die FDP.Die Liberalen stellt diese Praxis kritisch zur Diskussion. Sie bitte die Regierung, Antworten auf folgende, grundlegende Fragen zu geben:
Entspricht die heutige Regelung dem Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit? Ist es verhältnismässig, Minderjährige steuerlich zu berücksichtigen, obwohl sie keinen eigenen Beitrag zur Steuerkraft leisten?
Zudem sieht die FDP bei der Erhebung der Konfessionszugehörigkeit von Kindern einen Konflikt mit den Grundrechten. Insbesondere Fragen der Religionsfreiheit, des Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes stehen im Raum.
Die Anfrage fordert die Regierung auf, die bestehende Regelung umfassend zu überprüfen und mögliche Alternativen zu prüfen. Denkbar wären beispielsweise Modelle, bei denen die Kirchensteuer ausschliesslich bei den Eltern erhoben wird.
Sorgfalt bei sensiblen Themen
Für die FDP.Die Liberalen setzt sich dafür ein, dass steuerliche Regelungen nachvollziehbar, fair und verfassungskonform sind.
Gerade bei sensiblen Themen wie Religion und Minderjährigen braucht es besondere Sorgfalt.










