Neues Energiegesetz: SP Luzern begrüsst Verbesserungen
Die SP des Kantons Luzern begrüsst Verbesserungen beim neuen Energiegesetz. Alllerdings: Die soziale Dimension der Energiewende werde zu wenig berücksichtigt.

Die SP Kanton Luzern begrüsst die Botschaft des Regierungsrats zur zweiten Etappe der Revision des kantonalen Energiegesetzes.
Mit dem konsequenten Ausstieg aus fossilen Heizsystemen und der Stärkung erneuerbarer Energien wird ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Positiv bewertet die SP zudem, dass mehrere ihrer Anliegen aus der Vernehmlassung aufgenommen wurden.
Erfreulich ist insbesondere, dass der Regierungsrat die Kritik am bisherigen Referenzjahr 1990 für die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand aufgenommen hat. Dieses war in der Praxis nicht überprüfbar.
Ebenso begrüsst die SP die Einführung des Gebäudestandards 2025 für kantonale Bauten sowie die Ausweitung der Datengrundlagen auf Strom- und Gasnetze. «Es ist erfreulich, dass der Regierungsrat verschiedene breit abgestützte Verbesserungsvorschläge aufgenommen hat. Das zeigt, dass die Vernehmlassung Wirkung entfaltet hat», sagt Marc Horat, SP-Kantonsrat.
Soziale Dimension zu wenig berücksichtigt
Nicht übernommen wurden hingegen andere zentrale Anliegen der SP. Besonders bedauerlich ist aus Sicht der Partei, dass die soziale Dimension der Energiewende weiterhin zu wenig berücksichtigt wird. Weder ein wirksamer Schutz vor übermässigen Mietzinserhöhungen nach energetischen Sanierungen noch eine gesetzliche Verankerung der sozialen Verträglichkeit fanden Eingang in die Botschaft.
«Die Energiewende wird nur dann dauerhaft Akzeptanz finden, wenn sie sozial gerecht ausgestaltet ist. Fortschritte im Klimaschutz dürfen nicht dazu führen, dass Menschen ihre Wohnung nicht mehr bezahlen können», betont Marc Horat.
Auch bei der Vorbildrolle der öffentlichen Hand bleibt die Botschaft hinter den Erwartungen zurück. Die SP hatte gefordert, dass der Kanton Luzern als Verwaltungseinheit bis spätestens 2040 klimaneutral wird und dieses Ziel auch für ausgelagerte kantonale Betriebe gelten soll. Dieses Anliegen wurde nicht aufgenommen.
Gute erste Grundlage
Ebenfalls vermisst die SP verbindliche Ziele zur Erhöhung der energetischen Sanierungsquote, einen regelmässigen Bericht über das kantonale Treibhausgasbudget sowie klare Vorgaben zur Berücksichtigung grauer Emissionen.
Positiv wertet die SP, dass der Regierungsrat den Bedarf nach finanziellen Anreizen für den frühzeitigen Ersatz fossiler Heizungen anerkennt und eine Weiterentwicklung der Förderprogramme ab 2028 in Aussicht stellt.
«Das neue Energiegesetz ist eine erste gute Grundlage. Jetzt gilt es, die Vorlage so zu ergänzen, dass die Energiewende nicht nur ökologisch wirksam, sondern auch sozial gerecht und langfristig erfolgreich wird», so Marc Horat.
«Das neue Energiegesetz ist eine erste gute Grundlage. Jetzt gilt es, die Vorlage so zu ergänzen, dass die Energiewende nicht nur ökologisch wirksam, sondern auch sozial gerecht und langfristig erfolgreich wird.»










