Luzerner Regierung schlägt Änderungen im Personalgesetz vor
Wie die Stadt Luzern schreibt, handelt es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen nicht um eine Totalrevision.
Änderungen soll es insbesondere bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses und beim Rechtsschutz geben.
Im Jahr 2003 wurde das Personalrecht im Kanton Luzern totalrevidiert. Die damaligen Reformziele waren insbesondere die Aufhebung des Beamtenstatus, die Überprüfung der Rechte und Pflichten der Angestellten sowie die Integration des Personalrechts der Lehrpersonen.
Seither wurde das Personalrecht kontinuierlich angepasst. In der aktuellen Vorlage geht es deshalb um eine Weiterentwicklung des Personalrechts in ausgewählten Bereichen und nicht um eine Totalrevision.
Auch aus der Praxis sollen notwendige Anpassungen erfolgen
Im Auftrag des Regierungsrates hat die Dienststelle Personal das Personalrecht gesamthaft einer vertieften Analyse unterzogen. Ziel war es, das Potenzial für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung aufzuzeigen, damit der Kanton Luzern auch in Zukunft über ein anwendungsfreundliches und modernes Personalrecht verfügt.
Nicht Teil dieser Analyse waren die lehrpersonenspezifischen Regelungen sowie das Thema Lohn. Letzteres wurde bereits im vergangenen Jahr 2023 revidiert und angepasst.
Die wichtigsten Bereiche, die optimiert und weiterentwickelt werden sollen, sind die Begründung des Anstellungsverhältnisses, die Delegation von Kompetenzen für personalrechtliche Entscheide und der Rechtsschutz.
Darüber hinaus sollen auch notwendige Anpassungen aus der aktuellen Praxis vorgenommen werden.
Begründung des Anstellungsverhältnisses
Heute wird das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis durch einen zustimmungsbedürftigen, hoheitlichen Verwaltungsakt (Wahl) begründet. Dies beruht auf einem Rechtssystem der Über- und Unterordnung.
Das ist nicht mehr zeitgemäss und wird vom Personal immer weniger verstanden. Deshalb soll das Anstellungsverhältnis in Zukunft durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag begründet werden.
Delegation von Kompetenzen
Für personalrechtliche Entscheide soll eine Delegationsnorm geschaffen werden. Zukünftig soll die Dienststellenleitung ihre Kompetenzen an die Abteilungsleitung delegieren können.
Das Rechtsmittelverfahren wird vereinfacht
Das zweistufige Rechtsmittelverfahren im Kündigungsprozess mit Beschwerde und Klage führt zu teilweise sehr langwierigen Rechtsverfahren, weshalb es vereinfacht werden soll.
Wird heute eine Kündigung beim Kantonsgericht angefochten, entscheidet dieses zuerst über die Rechtmässigkeit. Erst wenn diese vom Kantonsgericht verneint worden ist, kann eine Schadensersatzklage eingereicht werden, welche wiederum bis ans Bundesgericht weitergezogen werden kann.
In Zusammenarbeit mit dem Kantonsgericht wurde eine Vereinfachung des Rechtsmittelweges beziehungsweise eine Vereinigung der beiden Verfahren erarbeitet.
Der Luzerner Regierungsrat ist überzeugt, mit diesen Änderungen sein Personalgesetz weiter zu modernisieren und zu vereinfachen. Die Vernehmlassung zum teilrevidierten Personalgesetz endet vor Weihnachten 2024.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich Digitaler Wandel und Gesellschaftlicher Wandel gemäss der Kantonsstrategie.