Luzerner Kantonsrat hat noch keine Lösung zur Mehrwertabgabe
Der Kanton Luzern muss die Anfang 2018 in Kraft gesetzten Regeln für die Mehrwertabgabe nach einer Intervention des Bundes neu regeln.

Der Kantonsrat hat nach erster Lesung einstimmig eine Gesetzesanpassung beschlossen, dabei aber einen wichtigen Punkt offen gelassen.
Luzern hat bei der Freigrenze, mit der kleine Grundstücke von der Mehrwertabgabe ausgenommen werden, eine zu grosszügige Regelung beschlossen. Der Bund verhängte deswegen auf den 1. Mai einen Einzonungsstopp. Dieser gilt, bis Luzern eine korrekte gesetzliche Regelung hat.
Die Mehrwertabgabe wird fällig, wenn ein Grundstück eingezont wird und an Wert gewinnt. Das Luzerner Planungs- und Baugesetz sieht vor, dass auf Mehrwerten von unter 100'000 Franken keine Abgabe bezahlt werden muss. Gleiches gilt für Grundstücke, die kleiner als 300 Quadratmeter sind. Luzern stellt sich auf den Standpunkt, dass die Einzonung solch kleiner Grundstücke nur selten vorkomme. Gemäss Bund ist die Flächengrenze aber unzulässig und die Luzerner Abgabegrenze zu hoch.
Verschiedene bürgerliche Votanten kritisierten am Montag im Kantonsrat das Vorgehen des Bundes. Die SP dagegen erklärte, dass die Regierung sich zum wiederholten Mal, wie bereits im Falle der Prämienverbilligung, nicht an das Bundesrecht gehalten habe.
Unklar blieb bei der Beratung im Parlament, welche Freigrenze zulässig sei. Der Regierungsrat wollte diese auf 50'000 Franken ansetzen, die Ratslinke bei 30'000 Franken. Andreas Hofer (Grüne) sagte, mit 50'000 Franken riskiere Luzern eine erneute Intervention des Bundes.
Ob dies so sei, blieb offen. Der Kantonsrat entschied deswegen, diesen Punkt erneut in der vorberatenden Kommission zu diskutieren und erst dann zu entscheiden, in welcher Höhe die Freigrenze festgesetzt werden solle.