Die Schlichtungsbehörde Miete und Pacht des Kantons Luzern verzeichnet eine Verdreifachung der Fallzahlen im 2. Halbjahr 2023.
Luzerner Flagge
Luzerner Flagge am Stadthaus in Luzern. (Symbolbild) - Keystone

Die Schlichtungsbehörde Miete und Pacht des Kantons Luzern hat im 2. Halbjahr 2023 eine Verdreifachung der Fallzahlen verzeichnet. Laut Luzerner Justiz sei der Anstieg auf die zweimalige Erhöhung des Referenzzinssatzes zurückzuführen.

Seit Juni 2023 gingen bei der Schlichtungsbehörde 1400 Gesuche und Mietzinsanfechtungen ein, wie Barbara Pfister, Präsidentin der Schlichtungsbehörde Miete und Pacht anlässlich der Medienkonferenz der Luzerner Gerichte vom Mittwoch sagt.

Im ersten Halbjahr seien es rund 400 Eingänge gewesen.

Um die massive Fallentwicklung bewältigen zu können, wurde unter anderem zusätzliches befristetes Personal angestellt und interne Prozesse angepasst, wie Pfister ausführt.

Ausweitung von Verhandlungstagen

Auch wurden die Verhandlungstage von vier auf sieben Halbtage pro Woche ausgeweitet.

Wie oft die Mietzinsanfechtungen tatsächlich gerechtfertigt sind, konnte Pfister nicht genau sagen. «In vielen Fällen werden die Kostensteigerungen nicht praxisgemäss weitergegeben. Es handelt sich dabei aber oft um kleinere Beträge von zwei bis drei Franken», sagt Pfister.

Sie wolle dies aber nicht Verharmlosen, denn ihr sei bewusst, dass es bei gewissen Parteien auf jeden Franken ankomme.

Insgesamt konnten 1019 von 1852 Fällen erledigt werden. 638 Fälle endeten mit Prozessentscheiden. Darin enthalten seien zu einem grossen Teil auch Rückzüge, so Pfister.

Keine Entlastung für Schlichtungsbehörde

Viele Fälle würden kurz vor der Verhandlung zurückgezogen, da eine Einigung erzielt werden konnte. Für die Schlichtungsbehörde bedeute dies aber keine Entlastung, sagt Pfister. Denn die meisten Prozesse – administrative Aufgaben, juristische Begutachtung, Vorladung – seien zu diesem Zeitpunkt bereits durchlaufen.

Auch könnte für den abgesagten Verhandlungstag kurzfristig keine neue Verhandlung traktandiert werden, da jeweils eine 10-tägige Vorlauffrist gewährt werden müsse.

In ihrem Fazit stellte Pfister die Frage in den Raum, ob angesichts der massiven Fallentwicklung eine Anbindung der Miete an den Referenzzinssatz der richtige Weg sei. Diese Diskussion werde derzeit im Parlament geführt.

Belastungen und Digitalisierungsprojekte

Auch die erstinstanzlichen Gerichten 2023 verzeichneten laut Peter Schumacher, Kantonsgerichtspräsident, mit 9519 Fällen so viele Eingänge wie nie zuvor. Die Belastung im Strafrecht sei nach wie vor hoch.

Vor allem aufwendigere Straffälle mit mehreren Beschuldigten beschäftigten die Gerichte.

Peter Schumacher
Peter Schumacher, Kantonsgerichtspräsident Luzern. - keystone

Ebenfalls höhere Zahlen gab es bei den Konkursämtern mit 781 Eingängen. Bei den Grundbuchämtern seien die Zahlen mit 23'112 Anmeldungen leicht gesunken. Laut Schumacher könnte die aktuell laue Bautätigkeit der Grund dafür sein.

In einem Ausblick informierte Schumacher weiter über das Digitalisierungsprojekt «Justitia 4.0». Der Kanton sei dabei, den Weg zu einer «papierarmen» Justiz aufzugleisen. Momentan stellten die grossen Aktenberge noch eine grosse Belastung dar.

Mit der Digitalisierung werde künftig die Recherche, Akteneinsicht und Archivierung effizienter und flexibler. Bis dahin sei es aber noch ein steiniger Weg.

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