Der Kanton Luzern hat bei der Beschaffung der Steuersoftware nicht eindeutig gegen das Binnenmarktgesetz verstossen. Zu diesem Schluss kommt die Wettbewerbskommission (Weko) nach einer Untersuchung. Sie fordert vom Kanton, ihr künftig ähnliche Beschaffungen zur Durchsicht vorzulegen.
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Das Logo der Wettbewerbskommission WEKO (Archivbild). - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Luzerner Finanzdepartement hatte die Erneuerung der Steuersoftware nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern im freihändigen Verfahren an den bisherigen Lieferanten vergeben. Aufgrund einer Meldung aus dem Markt wurde daraufhin die Weko aktiv.

In einem Schreiben an den Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) habe sie nun festgehalten, dass keine abschliessenden Folgerungen zur beschaffungsrechtlichen Zulässigkeit gezogen werden können, teilte die Luzerner Staatskanzlei am Dienstag mit. Der Kanton habe seinen Handlungsspielraum ausgeschöpft.

Verletzungen des Binnenmarktgesetzes habe die Weko nicht feststellen können, schliesse eine solche aber auch nicht gänzlich aus. Die Untersuchung sei abgeschlossen. Der Forderung der Weko, ähnlich gelagerte Beschaffungen zur Durchsicht vorzulegen, werde man nachkommen, heisst es seitens des Finanzdepartements.

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