Kanton Luzern: Worauf es jetzt beim Pflanzenschutz im Feldbau ankommt
Das BBZN informiert Landwirte im Kanton Luzern über den Rapserdfloh, die Aufbrauchfrist für Flufenacet und die Pflege neuer Kunstwiesen.

Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten.
Ackerbau
Ein Grossteil der Bestände konnte aus dem für den Rapserdfloh kritischen Stadium herauswachsen, sodass Blattschäden nicht mehr im Fokus stehen. Der Rapserdfloh wird dort erst gegen Ende Oktober wieder aktuell, wenn die Larven in den Stängeln zu finden sind. Dort verursachen die Larven durch Minierfrass die Hauptschäden (fördert Phoma und Auswinterungsschäden), die durch den Rapserdfloh entstehen.
Wenn die Larven den Vegetationspunkt erreichen und den Haupttrieb zerstören, kommt es zudem zu Besenwuchs, was zu einer unterschiedlichen Abreife führt.
Bekämpfungsschwelle (BKS)
Keimblattstadium (BBCH 10) = 50 % der Pflanzen mit mehreren Frassstellen vorhanden sind. Mehrere Frassstellen bedeutet, dass mehr als 25 % der Blattfläche Schäden durch den REF aufweist.
5- bis 8-Blattstadium (BBCH 15-18) = 80 % der Pflanzen mehrere Frassstellen aufweisen UND mehr als 100 Käfer innerhalb von 3 Wochen in der Gelbfalle gefangen wurden.
Für die Bekämpfung des REF stehen nur Insektizide aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide zur Verfügung. Im ÖLN ist deren Einsatz nur nach vorgängiger Beantragung einer Sonderbewilligung zulässig.
Aufbrauchfrist Flufenacet beachten
Dem Wirkstoff Flufenacet wurde die Zulassung entzogen. Die Aufbrauchsfrist ist der 1. Januar 2027. Somit steht Flufenacet in diesem Herbst letztmals zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz zur Verfügung.
Sonderbewilligungen via Agate/Lawis Aktuell bestehen Probleme bei den Benachrichtigungen zur Abwicklung von Sonderbewilligungen via Agate/Lawis. Dies hat zu Verzögerungen bei der Bearbeitung geführt.
Es sollte nun zu keinen weiteren Verzögerung bei der Bearbeitung kommen.
Kunstwiesen beim Auflaufen pflegen
Ein Säuberungsschnitt ist eine gezielte Massnahme, um der neuen Kunstwiese einen guten Start zu ermöglichen und eine dichte Grasnarbe zu fördern. Er sollte zwingend bei trockenen Verhältnissen durchgeführt werden. Motormäher eignen sich besonders, da sie dank ihres geringen Gewichts kaum Fahrspuren auf den noch lockeren Böden hinterlassen.
Ziel ist das rechtzeitige Entfernen von Unkraut, nicht der Futterertrag. Fällt wenig Schnittgut an, kann es liegenbleiben. Bei grösseren Mengen muss es unbedingt abgeführt werden, um Lichtmangel und Schimmelbildung zu verhindern.
Die Schnitthöhe sollte bei 8 cm liegen; Erntemaschinen sind entsprechend hoch einzustellen, damit sie den Boden nicht verletzen.
Aufwandmenge: Eine Mischung aus 2 l MCPA und 2.5 l MCPB oder 4l MCPB gilt als Standard. Alexandriner-, Perser- oder Inkarnatklee sowie Luzerne nicht behandeln.
Zeitpunkt: Die Behandlung ist nur während eines sehr kurzen Zeitfensters (wenige Tage) möglich. Und zwar im ersten Aufwuchs, 4-7 Wochen nach der Saat. Der Klee soll mindestens drei dreiteilige, echte Blätter, Blacken nicht mehr als vier-fünf Blätter (5-Liber gross) haben. Wüchsiges Wetter verbessert die Wirkung.
Neben den Blacken werden weitere breitblättrige Unkräuter, wie z.B. Hirtentäschelkraut erfasst. Gegen die übrigen breitblättrigen Unkräuter in Neuansaaten genügt ein Säuberungsschnitt. Dieser sollte etwa drei Wochen nach der chemischen Behandlung erfolgen.






