Stadt Luzern

    Kanton Luzern: Stimmvolk entscheidet über «digital first» in der Verfassung

    Am 29. November 2026 stimmt der Kanton Luzern über die Initiative «Digitalisierung jetzt!» ab. Der Regierungsrat setzt stattdessen auf ein E-Government-Gesetz.

    Kanton Luzern
    Stimmvolk entscheidet über «digital first» in der Verfassung. - zVg

    Die Luzerner Stimmbevölkerung entscheidet am 29. November 2026 über die Volksinitiative «Digitalisierung jetzt!» der Jungfreisinnigen und den Gegenvorschlag des Regierungsrats. Die Initiative verlangt, dass der Grundsatz «digital first» in die Kantonsverfassung aufgenommen wird. Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen einer modernen und digitalen Verwaltung, setzt jedoch auf eine gesetzliche Lösung.

    Die Volksinitiative «Digitalisierung jetzt!» der Jungfreisinnigen verlangt, dass der Grundsatz «digital first» in der Luzerner Kantonsverfassung verankert wird. Demnach sollen der Kanton und die Gemeinden ihre Aufgaben wann immer möglich mit digitalen Mitteln erfüllen. Der Luzerner Regierungsrat teilt grundsätzlich das Ziel der Initiative, lehnt jedoch eine Verfassungsänderung ab.

    Er befürchtet, dass eine Verfassungsänderung als Aufforderung an kantonale und kommunale Behörden verstanden werden könnte, künftig auf analoge Kontaktmöglichkeiten wie Schalter oder Telefon zu verzichten. Als Gegenentwurf setzt er auf ein neues Gesetz über E-Government. Damit sollen Behördengänge für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen digitaler, effizienter und benutzerfreundlicher gestaltet werden.

    Finanzdirektor Reto Wyss betont: «Der Regierungsrat teilt das Ziel einer modernen, digitalen Verwaltung. Mit dem Gegenvorschlag schaffen wir dafür eine tragfähige gesetzliche Grundlage, die rasch Wirkung entfalten kann, ohne dass dafür die Kantonsverfassung geändert werden muss.»

    Gegenentwurf als Grundlage für drei zentrale Basisdienste

    Das neue Gesetz über E-Government bildet die rechtliche Grundlage für drei zentrale Basisdienste. Diese sollen es Privatpersonen und Unternehmen ermöglichen, ihre Geschäfte mit der Verwaltung elektronisch abzuwickeln:

    Ein Onlineschalter als zentraler Zugang zu den elektronischen Dienstleistungen des Kantons und der Gemeinden
    Ein Identitätsverwaltungssystem zur sicheren Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer
    Ein elektronischer Briefkasten für den Empfang von Mitteilungen der Verwaltung

    Der Kanton Luzern steht zudem in engem Austausch mit den Gemeinden, anderen Kantonen und dem Bund, um die Vernetzung und Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung weiter zu fördern. Im Kantonsrat wurde die Initiative mit 93 Nein-Stimmen zu 20 Ja-Stimmen abgelehnt. Das Gesetz über E-Government als Gegenentwurf wurde mit 109 Ja- zu 0 Nein-Stimmen angenommen.

    Abstimmung am 29. November 2026

    Am 29. November 2026 entscheidet die Luzerner Stimmbevölkerung über die Volksinitiative «Digitalisierung jetzt!» und den dazugehörigen Gegenentwurf. Damit steht die Frage im Zentrum, auf welcher rechtlichen Grundlage die digitale Verwaltung im Kanton Luzern weiterentwickelt werden soll.

    Der Regierungsrat und der Kantonsrat empfehlen, die Volksinitiative «Digitalisierung jetzt!» der Jungfreisinnigen abzulehnen und dem Gegenentwurf zuzustimmen.

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