Kanton Luzern: Stimmrecht auch bei umfassender Beistandschaft
Im Kanton Luzern sollen auch Menschen unter umfassender Beistandschaft abstimmen dürfen. Der Kantonsrat wies eine Einzelinitiative einer Kommission zu.

Im Kanton Luzern soll das Stimm- und Wahlrecht auch von stimmberechtigten Personen ausgeübt werden können, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Die Verfassung soll entsprechend angepasst werden. Der Kantonsrat hat eine Einzelinitiative (E 594) einer Kommission zugewiesen, die das Anliegen beraten wird.
Während der Oktober-Session hat der Luzerner Kantonsrat 61 Geschäfte behandelt. Die Aufzeichnungen vergangener Sessionstage sind im Archiv auf der Webseite zu finden.






