Kanton Luzern: Kantonsrat fordert Objektsteuer für Zweitliegenschaften
Im Kanton Luzern sollen Gemeinden Steuerausfälle aus der Abschaffung des Eigenmietwerts mit einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften ausgleichen können.

Luzerner Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, Steuerausfälle zu kompensieren, die durch die Abschaffung des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften entstehen. Der Kantonsrat fordert eine gesetzliche Grundlage dafür.
Im September 2025 sagte die Schweizer Stimmbevölkerung Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Als Kompensation können die Kantone für zu erwartende Steuerausfälle auf kommunaler Ebene eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen. Betroffen sind vor allem Gemeinden in Tourismusgebieten.
Der Kantonsrat erklärte nun einen Vorstoss (M 567) erheblich, der eine gesetzliche Grundlage für eine Objektsteuer fordert. Der Regierungsrat hatte das Anliegen abgelehnt.
Die Luzerner Gemeinden können heute eine Erbschaftssteuer für Nachkommen einfordern. Der Kanton Luzern selbst erhebt keine solche Steuer. Nun soll der Regierungsrat im Rahmen der Aktualisierung des Finanzleitbildes prüfen, wie es mit der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen auf Gemeindeebene weitergehen soll.
Das Parlament hat eine Motion (M 623) als Postulat erheblich erklärt.






