Stimmrechtsausweitung stösst im Luzerner Kantonsrat auf Zustimmung
Im Kanton Luzern sollen Erwachsene, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, abstimmen können. Der Kantonsrat hat das Anliegen vorläufig unterstützt für die weitere Bearbeitung an die zuständige Kommission überwiesen.

Das Parlament beschloss die Überweisung einer Einzelinitiative von Kantonsrätin Caroline Rey (SP) am Montag mit 83 zu 24 Stimmen. Nötig war dafür die Zustimmung eines Drittels.
Derzeit seien in der Schweiz, und somit auch im Kanton Luzern, Menschen, die als hilfsbedürftig eingestuft werden und unter umfassender Beistandschaft stünden, vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen, erklärte Rey in ihrer Einzelinitiative. Dieser pauschale Ausschluss sei diskriminierend.
Auch der Bund ist aktiv
Einzelne Kantone haben bereits eine Ausweitung des Stimm- und Wahlrechts auf Menschen mit Beeinträchtigungen beschlossen. Auch auf Bundesebene laufen entsprechende Bemühungen: Der Bundesrat hat jüngst eine Änderung der Bundesverfassung in die Vernehmlassung geschickt.
Die SVP war dagegen, dass Luzern vorprescht und votierte gegen eine Überweisung der Einzelinitiative an eine Kommission. Parteipräsident Martin Wicki (SVP) sagte, es gebe zudem Zweifel, ob diese Personen mit Beeinträchtigungen ihre Rechte tatsächlich alleine wahrnehmen könnten.
Initiantin Rey konnte diese Haltung nicht verstehen. Es gehe jetzt noch nicht um die Einführung eines Stimmrechts, sagte sie. Es gehe erst darum, ob eine Kommission das Anliegen prüfe. Diese vertiefte Beratung zu verweigern sei ein Armutszeugnis.
Dem stimmte Mario Cozzio (GLP) zu. Die Kommission könne die rechtlichen Fragen prüfen und das weitere Vorgehen festlegen, sagte er. Für ihn stand aber fest, dass politische Rechte nicht pauschal auf Basis einer Beeinträchtigung abgesprochen werden dürften.
Demokratie stärken
Zustimmung kam auch aus den Reihen von Mitte, FDP und Grünen. Irina Studhalter (Grüne) sagte etwa, Demokratie sei kein Selbstläufer, sondern müsse gepflegt und gestärkt werden.
Auch der Regierungsrat stimmte der Überweisung der Einzelinitiative zu. Das Recht auf Ausübung der politischen Rechte überwiege die Bedenken in Bezug auf eine allfällige Verfälschung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen, erklärte er in seiner schriftlichen Antwort. Das Risiko von Missbrauch erscheine gering und bestehe bereits heute im Rahmen der brieflichen Stimmabgabe.






