Kanton Luzern: Neues Merkblatt für Baustellen mit Problempflanzen
Umwelt Zentralschweiz hat das Merkblatt für Baustellen überarbeitet. Zudem breiten sich invasive Ameisen aus, und Asiatische Geissblätter stehen im Fokus.

Erdarbeiten und brachliegende Flächen – auf Baustellen gilt es, im Umgang mit invasiven Neophyten besonders vorsichtig vorzugehen. Umwelt Zentralschweiz hat daher das Merkblatt zum «Umgang mit invasiven Neophyten auf Baustellen» überarbeitet. Das Merkblatt richtet sich an Bauherrschaften, Projektierende und Baubehörden.
Es zeigt den fachgerechten Umgang mit exotischen Problempflanzen im Bauprozess auf.
Invasive Ameisen befinden sich auf dem Vormarsch
In der Schweiz und im Kanton Luzern werden zunehmend Nachweise von invasiven gebietsfremden Ameisen bekannt. Diese Ameisen können im schlimmsten Fall Superkolonien bilden, welche sich über grosse Areale erstrecken. Die Superkolonien können zum Verschwinden einheimischer Ameisenarten beitragen und Schäden an Infrastrukturen und Immobilien anrichten.
Als Hauptverbreitungsweg gilt der Handel mit Topfpflanzen und Substrat.
Neophyt im Fokus – Asiatische Geissblätter
Das Henrys Geissblatt und das Japanische Geissblatt zählen zu den Asiatischen Geissblättern. Es sind Schlingpflanzen, welche zur Begrünung von Zäunen und Spalieren eingesetzt wurden. Sie sind invasiv und unterliegen dem Inverkehrbringungsverbot.
Von ihrem einheimischen Verwandten, dem Waldgeissblatt, sind sie im Herbst gut zu unterscheiden: das Waldgeissblatt hat rote Früchte, die Asiatischen Geissblätter haben blaue respektive schwarze Früchte.






