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Kanton Luzern: Hofläden sollen künftig länger offen bleiben dürfen

Am 27. September 2026 entscheidet der Kanton Luzern über das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz. Hofläden und kleine Selbstbedienungsläden könnten länger öffnen.

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Kanton Luzern: Hofläden sollen künftig länger offen bleiben dürfen (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Am 27. September 2026 stimmt die Luzerner Stimmbevölkerung über die Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RLG) und die Initiative «Gegen Fan-Gewalt» sowie den Gegenentwurf des Regierungsrats ab. Der Luzerner Regierungsrat empfiehlt, die Änderung des RLG und den Gegenentwurf anzunehmen. Beide Vorlagen zeichnen sich durch gezielte Massnahmen aus, die dort ansetzen, wo sie etwas bewirken.

Der Regierungsrat will das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz anpassen und es Hofläden und kleineren Selbstbedienungsgeschäften ermöglichen, künftig länger offenzubleiben. Gleichzeitig sollen gastgewerbliche Betriebe an hohen Feiertagen und am Aschermittwoch von neuen Ausnahmeregelungen profitieren. Zudem werden Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen den Benzintankstellen gleichgestellt.

Die Vorlage stellt einen moderaten Schritt hin zu einer Öffnung dar und berücksichtigt die Bedürfnisse von Gewerbetreibenden, Arbeitnehmenden und Konsumentinnen und Konsumenten. Regierungsrätin Ylfete Fanaj: «Mit der Lösung wird die Gleichbehandlung der Gewerbetreibenden bestmöglich gewährleistet.»

Die angestrebten Änderungen initiierte der Kantonsrat mittels der teilweise erheblich erklärten Motion 174 von Ursula Berset und dem erheblich erklärten Postulat 188 von Rolf Bossart. Die Änderung im Gastgewerbegesetz hat den Ursprung in der Motion 543 von David Roth aus dem Jahr 2018. Gegen die im Januar 2026 vom Kantonsrat beschlossene Gesetzesänderung hat ein Komitee aus Gewerkschaften, Detaillistenverband, SVP und SP das Referendum ergriffen.

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