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Kanton Luzern erteilt drei Arztpraxen keine Bewilligung

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Der Kanton Luzern erteilt drei bestehenden Hausarztpraxen keine Betriebsbewilligung.

Symbol Patient
Patienten sitzen im Wartezimmer einer Arztpraxis (Symbolbild). - dpa-infocom GmbH

Die Surenweidpraxis in Oberkirch, das Ärztezentrum Triengen und das Ärztezentrum Napf in Hergiswil müssen bis am 30. September 2023 schliessen.

Gemäss einer Mitteilung der Dienststelle Gesundheit und Sport vom Dienstag, 4. Juli 2023, erfüllen die Betreiber der Praxen die erforderlichen Voraussetzungen für eine Betriebsbewilligung nicht.

Gleichzeitig wird betont, dass die in den Praxen tätigen Ärzte über die erforderliche Berufsausübungsbewilligung verfügt hätten.

Eine Gefährdung der Patienten habe nicht bestanden.

Kanton Luzern führte 2021 eine Betriebsbewilligung ein

Der Kanton Luzern hatte per 1. Januar 2021 eine Betriebsbewilligung für Arztpraxen eingeführt.

Für bereits bestehende Praxen wie in in Oberkirch, Triengen und Hergiswil bestand eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

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