Kanton Luzern: 296 Millionen Franken für tiefere Krankenkassenprämien
Im Kanton Luzern erhalten 2027 schätzungsweise 130'900 Personen eine Prämienverbilligung. Der Regierungsrat stellt dafür 296 Millionen Franken bereit.

Der Luzerner Regierungsrat hat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2027 festgelegt. Im Zuge des erneut überdurchschnittlichen Prämienanstiegs sind kommendes Jahr 296 Millionen Franken zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung vorgesehen – damit werden im nächsten Jahr 29 Prozent der Bevölkerung finanziell entlastet.
Die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenkasse ist ein wichtiges sozial- und gesundheitspolitisches Instrument zur Entlastung von Haushalten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Der Regierungsrat legt in der entsprechenden Verordnung die Rahmenbedingungen für die individuelle Prämienverbilligung jährlich fest.
Richtprämien werden aufgrund des Prämienanstiegs erhöht
Der Regierungsrat definiert jährlich die Parameter für die Berechnung der Prämienverbilligung unter Berücksichtigung der Prämienentwicklung und der zur Verfügung stehenden Mittel. Zur Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung für das Jahr 2027 gelten in den einzelnen Prämienregionen die folgenden Richtprämien in Franken:
Haushalte mit geringen Einkommen und Familien werden entlastet
Anspruch auf Prämienverbilligung haben Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfebeziehende sowie Haushalte, deren Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens zehn Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen. Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden damit gezielt entlastet.
Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung beträgt im Zuge der veränderten finanziellen Situation von Familien mit mittleren Einkommen neu 98'867 Franken für Paare und 79'093 Franken für Alleinerziehende (2026: 96'392 Franken respektive 77'114 Franken).
29 Prozent der Luzerner Bevölkerung erhalten Prämienverbilligung
Im kommenden Jahr sollen 296 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung eingesetzt werden, um die Belastung der Luzerner Bevölkerung durch die 2027 wiederum steigenden Krankenkassenprämien zu verringern. Damit können die Prämien von schätzungsweise mehr als 130'900 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen oder 29 Prozent der Bevölkerung finanziell entlastet werden. Das ist ein höherer Anteil als im Vorjahr, als er bei 28 Prozent lag.
Bei entlasteten Familien werden die Prämien für Kinder zu 80 Prozent und für Jugendliche zu 50 Prozent übernommen. Trotz dieser Mittel steigt die durchschnittliche Prämienbelastung der 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten von 15,2 Prozent im Jahr 2026 auf 15,4 Prozent im Jahr 2027.
Die drei Prämienregionen
Die Luzerner Gemeinden sind in drei Prämienregionen eingeteilt. Zur Region 1 gehören Luzern, Emmen, Kriens, Horw und Ebikon. Zur Region 2 zählen folgende Gemeinden: Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Eich, Malters, Meggen, Meierskappel, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Root, Rothenburg, Ruswil, Schenkon, Sempach, Sursee, Udligenswil, Werthenstein und Wolhusen. Die restlichen Gemeinden bilden die Prämienregion 3.










