In einer Luzerner Pension ist 2018 ein Bewohner durch Hammerschläge auf den Kopf getötet worden. Der Beschuldigte steht heute vor Gericht.
Kriminalgericht
Mord lautet die Anklage im Tötungsfall, der vor dem Luzerner Kriminalgericht verhandelt wird. - sda - Luzerner Gerichte

In einer Luzerner Pension ist 2018 ein Bewohner durch Hammerschläge auf den Kopf schwer verletzt worden, zwei Monate später starb er. Der mutmassliche Täter, der ebenfalls in der Pension wohnte, muss sich am heutigen Mittwoch vor dem Kriminalgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren.

Die Staatsanwaltschaft stuft die Tat als besonders grausam und deswegen als Mord ein. Der 23-Jährige habe, aus blosser Neugierde, jemanden sterben zu sehen, zugeschlagen, erklärte sie in der Anklageschrift.

Das Delikt wurde in einer Pension verübt, die Menschen in Not ein Zuhause bietet. Der Beschuldigte litt gemäss der Anklageschrift an einer schweren psychischen Störung.

Die Staatsanwaltschaft stuft den Beschuldigten in der Anklageschrift als schuldfähig ein, beantragt aber, dass die Strafe zugunsten einer Therapie aufgeschoben wird. Der Beschuldigte befand sich seit seiner Verhaftung nicht nur im Gefängnis, sondern auch in Kliniken.

Das Opfer starb erst zwei Monate nach der Tat im Spital. Gemäss Anklageschrift ist der Tod aber aus Sicht der Rechtsmedizin auf die Hammerschläge zurückzuführen. Diese hätten ein Schädel-Hirn-Trauma verursacht, das trotz medizinischer und operativer Eingriffen zu weiteren Komplikationen und schliesslich zum Tod geführt habe.

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