Wie die Gemeinde Reigoldswil mitteilt, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen gebeten, Bäume und Sträucher ordnungsgemäss zurückzuschneiden.
Die Ortschaft Reigoldswil.
Die Ortschaft Reigoldswil. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gewährleistet werden kann, ist es wichtig, dass die Fahrzeuglenker die Geschwindigkeit anpassen und dass genügend freie Sicht vorhanden ist.

Von den Liegenschaftsbesitzern ist dabei speziell auf den Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken entlang der Strassen und Wege zu achten.

Die Bepflanzung ist so zurückzuschneiden, dass die Sichtfelder in Kurven und Ausfahrten jederzeit freigehalten sind.

Blütensträucher nach der Blüte schneiden

Auch Strassenlampen und Hydranten dürfen nicht überwuchert respektive nicht in ihrer Funktion eingeschränkt sein.

Das Grüngut sollte nicht nur auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden, sondern so weit, dass der nächste Austrieb nicht gleich wieder überragt.

Blütensträucher werden immer erst nach der Blüte geschnitten, damit sie im nächsten Jahr wieder reichen Schmuck tragen.

Ein Plan mit den erforderlichen Lichtmassen ist auf der Webseite der Gemeinde einzusehen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Reigoldswil