Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest in Pratteln BL soll von der Steuerpflicht befreit werden. Der Landrat hat diskussionslos beschlossen, dass die Regierung dazu einen Bericht vorlegen muss.
Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest
Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest 2019 in Zug hatte seine Klimaziele erreicht. (Archivbild) - Keystone
Ad

Das Baselbieter Parlament hatte am Donnerstagmorgen, 5. Mai 2022, das entsprechende SVP-Postulat zuerst für dringlich erklärt und am Nachmittag stillschweigend an die Regierung überwiesen.

«Die jeweiligen Organisationsträger waren bei den vergangenen Eidgenössischen Schwing- und Älplerfesten jeweils vorbehaltlos steuerbefreit», heisst es im Postulat der SVP. Wenn der Grossanlass vom 26. bis 28. August 2022 in Pratteln stattfinde, solle auch der Kanton Basel-Landschaft diesen «vorbehaltlos» von der Steuer befreien.

Die kantonale Taxations- und Erlasskommission hiess zwar ein entsprechendes Gesuch gut, aber nur «wenn ein allfällig positives Liquidationsergebnis an eine wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreite Institution verteilt wird und nicht an die Mitgliedervereine». Dadurch werde es dem Trägerverein verunmöglicht, Schwingvereine und den Schwingsport zu unterstützen, wird im Postulat kritisiert.

Die Regierung muss nun dringlich einen Bericht zuhanden des Landrats ausarbeiten. Bei der Abstimmung trat Regierungsrat Thomas Weber (SVP) in den Ausstand und verliess den Parlamentssaal.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

AbstimmungParlamentRegierungSVPPratteln