Wie die Gemeinde Oberdorf BL schreibt, soll das totalrevidierte Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen des Kantons am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Die Primarschule Schulstrasse in Oberdorf.
Die Primarschule Schulstrasse in Oberdorf. - Nau.ch / Werner Rolli
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Am 1. Januar 2024 tritt das totalrevidierte Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen des Kantons BL in Kraft.

Zuständig für den Vollzug sind wie bis anhin die Gemeinden.

Entsprechend hat die Gemeinde Oberdorf ein neues Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen erlassen (Zustimmung Einwohnergemeindeversammlung am 27. September 2023).

Die Genehmigung durch den Kanton ist noch ausstehend.

Gesuche um Mietzinsbeiträge können eingereicht werden

Trotzdem können ab 1. Januar 2024 Gesuche um Mietzinsbeiträge aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Das entsprechende Formular und Merkblatt sowie das Reglement und die Verordnung über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen befinden sich auf der Gemeindewebseite unter Online-Schalter.

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