Wie die Gemeinde Ziefen informiert, ist die Verwendung von Herbiziden und Bioziden gegen Algen und Moose auf und an Strassen, Wegen und Plätzen verboten.
Algen an einem Felsen.
Algen wachsen auf einem Felsen. - pixabay
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Seit 2001 besteht in der Schweiz zum Schutz der Gewässer ein generelles Anwendungsverbot für Herbizide und seit dem 1. Dezember 2020 für die Verwendung von Bioziden (gegen Algen und Moose) auf und an Strassen, Wegen und Plätzen, weil die Substanzen von diesen Flächen leicht aus- und abgewaschen werden und in die Gewässer gelangen können. Das Herbizid- und Biozidverbot gilt nicht nur für die Unterhaltsdienste von Gemeinden und Kantonen, sondern auch für Private.

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