Wie die Gemeinde Oberdorf BL informiert, beschloss der Gemeinderat, die Sonntagsverkäufe auf den ersten und dritten Adventssonntag festzulegen.
Die katholische Kirche in Oberdorf.
Die katholische Kirche in Oberdorf. - Nau.ch / Werner Rolli
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Gemäss dem Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und den Sonntagsverkauf § 9 Abschnitt eins sind der zweite und vierte Advent als Sonntagsverkäufe definiert.

Der Abschnitt zwei erteilt dem Gemeinderat die Kompetenz, ein oder zwei andere Adventssonntage zu bestimmen.

Da der vierte Advent in diesem Jahr 2023 auf den 24. Dezember 2023 fällt, hat der Gemeinderat beschlossen, die Sonntagsverkäufe auf den ersten und dritten Adventssonntag (3. und 17. Dezember 2023) festzulegen.

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