Wie die Gemeinde Hölstein mitteilt, werden in der Heizperiode 2023/24 in einigen Liegenschaften Öl- und Gasfeuerungskontrollen durchgeführt.
Gemeinde Hölstein.
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In der Heizperiode 2023/24 werden einige Liegenschaften durch den amtlichen Feuerungskontrolleur überprüft.

Überprüft werden alle Gebäude an der Westseite der Hauptstrasse inklusive Steinenweg und Fürhaldenweg und alle Gebäude an der Südseite der Bennwilerstrasse sowie die anschliessenden Quartiere bis und mit Oberfeld, Neumatt und Stutz.

Die Liegenschaftsbesitzer werden rechtzeitig über den genauen Kontrolltermin durch das Kaminfegerunternehmen Benno Koller, Hölstein, informiert.

Die Kontrollgebühr von 70 Franken wird in der Regel direkt in bar erhoben. Mit dieser Kontrolle können auch private Service-Firmen beauftragt werden.

Private Kontrolle muss bis 31. Mai 2024 erfolgen

Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, kann ab sofort bis längstens 31. Oktober 2023 bei der Gemeindeverwaltung das vorgeschriebene Rapportformular abholen, wo auch gleichzeitig eine Gebühr von 45 Franken zu entrichten ist.

Diese Gebühr ist geschuldet für die Administration und Datenaufbereitung für das Lufthygieneamt, bei der Kontrolle durch den amtlichen Feuerungskontrolleur ist sie in der Kontrollgebühr von 70 Franken bereits enthalten.

Zu den 45 Franken kommen die individuellen Kosten einer privaten Service-Firma hinzu.

Eine solche private Kontrolle muss bis spätestens 31. Mai 2024 erfolgen und das Rapportformular beim amtlichen Feuerungskontrolleur wieder eingereicht sein.

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