In Bubendorf liegt der Zonenplan Siedlung öffentlich auf
Wie die Gemeinde Bubendorf mitteilt, erfolgt die Planauflage für den Zonenplan Siedlung vom 2. Oktober bis zum 3. November 2023 in der Gemeindeverwaltung.

Die Planauflage gemäss Paragraf 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) für die auflagepflichtigen Dokumente (Zonenplan Siedlung, Zonenreglement Siedlung, Waldgrenzenkarte Hintere Frenke) findet vom 2. Oktober bis 3. November 2023 statt.
Die Strassennetzpläne sind behördenverbindlich und werden nicht aufgelegt.
Die Unterlagen können während der üblichen Schalterstunden (Montag: 9.30 bis 11.30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 9.30 bis 11.30 und 14 bis 16.30 Uhr, Mittwoch: 14 bis 16.30 Uhr, Freitag: 9.30 bis 13 Uhr) in der Gemeindeverwaltung Bubendorf eingesehen werden.
Online-Zugang und Einspruch
Abweichende Einsichtstermine können mit der Gemeindeverwaltung telefonisch vereinbart werden.
Die Unterlagen sind auch auf der Webseite der Gemeinde Bubendorf abrufbar. Verbindlich ist jedoch das in der Gemeindeverwaltung aufliegende Dossier.
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen.