Hölstein: Rechnungsstellung am Jahresende 2021
Wie die Gemeinde Hölstein berichtet, sollen sämtliche Forderungen gegenüber der Gemeinde bis spätestens in der zweiten Januarwoche 2022 geltend gemacht werden.

Mit Blick auf das ablaufende Rechnungsjahr 2021 wird dazu aufgerufen, sämtliche Forderungen gegenüber der Gemeinde bis spätestens in der zweiten Januarwoche 2022 geltend zu machen.
Neben Rechnungen für Arbeitsleistungen oder Warenlieferungen sollen auch die Abrechnungen über Sitzungsgelder und Spesenansprüche bis zu diesem Termin eingereicht werden.