Grosse Fehlanreize bei sozialen Bedarfsleistungen in Baselland

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Eine Untersuchung der sozialen Bedarfsleistungen im Kanton Baselland hat zahlreiche Fehlanreize aufgedeckt. Der Kanton will nun schrittweise vor allem bei der Sozialhilfe, den Mietzinsbeiträgen und Alimentenbevorschussung versuchen, diese unerwünschten Effekte zu vermeiden.

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Etwa 7100 Personen weniger als im Jahr 2022 bezogen im vergangenen Jahr Sozialhilfe. (Archivbild) - sda - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Eine bei der Firma Econcept in Auftrag gegebene Studie habe bei der Ausrichtungen von fast allen sozialen Bedarfsleistungen Fehlanreize aufgezeigt, sagte der Baselbieter Finanz- und Kirchendirektor Anton Lauber (CVP) am Montag an einer Medienkonferenz in Liestal.

Das habe in vielen Fällen zur «bedenklichen» Folge, dass sich die finanzielle Situation eines Haushalts trotz einer Erhöhung des Erwerbseinkommens nicht verbessere oder gar abrupt verschlechtere.

Betroffen sind gemäss der Studie vor allem Haushalte, die bei einer leichten Verbesserung des Einkommens die gesetzlichen Anspruchsgrenzen für die Sozialhilfe, die Mietzinshilfe, Ergänzungsleistungen oder die Bevorschussung von Alimentenzahlungen überschreiten. Weniger Fehlanreize gebe es bei den Prämienverbilligungen oder bei den Beiträgen an die familienergänzende Kinderbetreung.

Bei der Sozialhilfe geht die Studie von 8700 Haushalten aus, die mit einem Einkommen über dem Bezugsgrenzwert finanziell schlechter gestellt sind als die 4400 Haushalte, die Sozialhilfe beziehen. Mit einer solch hohen Anzahl an betroffenen Haushalten habe man aber nicht gerechnet, sagte der Leiter der Abteilung Projekte im Sozialamt.

Das Problem liege im Wegfall von Zusatz-Hilfsleistungen, erläuterte eine Autorin der Studie. Wenn ein Haushalt die Bezugsschwelle für Sozialhilfe überschreitet, fallen nicht nur die Grundbedarfszahlungen sowie die Übernahme der Wohnungsmiete und Krankenkassenprämien weg. Die Betroffenen müssten dann auch auf den Einkommensfreibetrag und auf «situative Leistungen» wie etwa die Begleichung von Zahnarztkosten oder dergleichen verzichten.

Im Extremfall könne ein zusätzliches Jahreseinkommen von 2000 Franken zu einer Reduktion des frei verfügbaren Einkommens in der Höhe von rund 10'000 Franken führen, lässt sich aus der Studie entnehmen.

Schätzungen gingen davon aus, dass dies bei 10 Prozent der betroffenen Haushalte Grund genug sei, auf ein zusätzliches Erwerbseinkommen zu verzichten. Das sei ein Effekt, der natürlich unerwünscht sei, betonte Lauber an der Medienkonferenz.

Eine generelle Lösung des Problems sei aufgrund des komplexen Sachverhalts nicht möglich, sagte Lauber weiter. Der Kanton werde die Ergebnisse der Analyse aber in bereits laufende Revisionsprozesse, namentlich in den Bereichen Sozialhilfe, Mietzinsbeiträge und Alimentenbevorschussung einfliessen lassen.

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