Das Baselbiet soll bis 2026 auf erneuerbares Heizen umstellen
Basel-Landschaft plant den Übergang zu erneuerbaren Energien in Neubauten und bei Heizungen in Bestandsgebäuden bis 2026.

Im Kanton Basel-Landschaft ist die Umstellung auf erneuerbare Energien bei der Beheizung von Neubauten vorgesehen. Bei bestehenden Bauten soll diese Umstellung bis am 1. Januar 2026 geschehen – sofern der Heizwärmeerzeuger älter als 15 Jahre ist.
Der Landrat hat dazu am Donnerstag ein entsprechendes Dekret zum Energiegesetz mit 54 zu 30 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet.
Die Umstellung gilt nur dann, wenn sie technisch möglich und die Lebensdauer der Anlage wirtschaftlich ist, wie es im Dekret heisst. Falls dies nicht der Fall ist, erteilt das Amt für Umweltschutz und Energie auf begründete Gesuche hin Ausnahmebewilligungen.
Das Dekret sieht zudem vor, dass Warmwasser in neuen Wohnbauten, Schulen, Restaurants, Spitälern, Sportbauten und Hallenbädern mit mindestens 50 Prozent erneuerbarer Energie oder mit Abwärme erwärmt werden muss.
Neubauten sollen Elektrizität mit Photovoltaik erzeugen
Zudem sollen Neubauten einen grossen Teil ihrer benötigten Elektrizität selber mit Photovoltaik zu erzeugen. Ausnahmen sind dann möglich, wenn dies nicht mit dem Denkmal- und Ortsbildschutz vereinbar ist oder unverhältnismässig hohe Kosten entstehen.
Während das revidierte Energiegesetz vors Volk kommt, ist beim dazugehörigen Dekret kein Urnengang möglich. Es handelt sich um einen vom Parlament beschlossenen Vollzugserlass zur Umsetzung des Gesetzes.
Vor der Abstimmung über das Dekret hatte der Landrat dem Energiegesetz zugestimmt – in der Schlussabstimmung mit 50 zu 31 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Da es aber keine Vierfünftel-Mehrheit gab, kommt es zur obligatorischen Volksabstimmung.