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    Baselbieter Regierung will briefliche Stimmabgabe verlängern

    Keystone-SDA Regional
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    Liestal,

    Im Kanton Baselland soll die briefliche Stimmabgabe neu bis bis zur Öffnung der Stimmlokale am Wahl- oder Abstimmungstag möglich werden. Die Baselbieter Regierung hat eine entsprechende Gesetzes-Teilrevision in die Vernehmlassung geschickt.

    brief wahl
    Eine Frau füllt Briefwahlunterlagen aus. (Symbolbild) - dpa

    Die Verlängerung der Frist zur brieflichen Stimmabgabe ist eine von mehreren Punkten, die in die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte aufgenommen werden sollen, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Ziel sei eine Stärkung der demokratischen Rechte und eine Vereinfachung der Abläufe in den Wahlbüros der Gemeinden.

    Ein weiterer Punkt betrifft die stille Wahl. Diese solle künftig auch dann erfolgen können, wenn weniger Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind. Zudem sollen Gemeinden bei Stimmgleichheit bei Wahlen neu anstelle eines Losentscheids einen zweiten Wahlgang durchführen dürfen. Aufgenommen wurden schliesslich auch aktuelle Bedürfnisse der Gemeinden.

    Mit diesem Teilrevisionsentwurf reagiert die Regierung auf drei parlamentarische Vorstösse. Die Vernehmlassung dauert bis am 19. Oktober.

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