Baselbieter Regierung legt Reform des Wahlsystems vor
Bei den Wahlen in den Baselbieter Landrat sollen die proportionalen Parteistärken besser abgebildet und Sitzsprünge zwischen den Wahlkreisen reduziert werden.

Ab dem Jahr 2027 sollen bei den Wahlen in den Baselbieter Landrat die proportionalen Parteistärken besser berücksichtigt und die Sitzsprünge zwischen den Wahlkreisen reduziert werden.
Die Baselbieter Regierung hat eine Vernehmlassung zur Revision des Wahlrechts nach kantonsweitem Doppelproporz-System in die Vernehmlassung geschickt.
Mit der Anpassung solle die Vertretung der verschiedenen Kantonsteile im Landrat auf eine neue, bessere Rechtsgrundlage gestellt werden, teilte die Baselbieter Regierung am Freitag mit.
Die Vernehmlassung des Gesetzes über die politischen Rechte dauert bis am 4. März 2024. Über das revidierte Wahlrecht soll das Stimmvolk das letzte Wort haben.
Neues Wahlrecht soll bei den Gesamterneuerungswahlen 2027 gelten
Der Landrat hatte die Regierung im September 2022 damit beauftragt, eine Revision in Angriff zu nehmen.
Geplant ist, dass das Proporzwahlverfahren mit den bestehenden Wahlkreisen beibehalten wird, die bisherigen Wahlregionen aber aufgehoben werden sollen.
Auch soll die «demokratiepolitisch heikle Sechs-Sitze-Garantie» für die einzelnen Wahlkreise gestrichen werden, Jeder Wahlkreis soll neu vorab mindestens ein Mandat auf sicher haben.
Das heutige Wahlsystem für den Landrat bildet gemäss Regierung den Proporz teilweise nur verzerrt ab und führt zu schwer erklärbaren Sitzverschiebungen zwischen den Wahlkreisen.