Die Baselbieter Regierung beantragt 12,3 Millionen Franken für den Schutzschirm von Grossveranstaltungen im Kanton. Die Ausfallentschädigung ist auf den Zeitraum vom 20. August 2021 bis 30. April 2022 befristet.
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Blick in den Baselbieter Landrat. (Archivbild) - Basel-Landschaft
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Die Ausgestaltung des Schutzschirms erfolge in Absprache mit dem Kanton Basel-Stadt, teilte die Regierung am Mittwoch mit. Er soll Veranstaltern von grossen Anlässen mit über 5000 Personen für den Fall, dass diese pandemiebedingt kurzfristig abgesagt werden müssen, eine Ausfallentschädigung gewähren.

Veranstalter können sich über die Mail-Adresse grossveranstaltungen@bl.ch um die Unterstellung unter den Schutzschirm bewerben. Diese Adresse gilt auch für Bewilligungsanträge für mittlere Veranstaltungen mit über 1000 Personen. Für die Bearbeitung der Gesuche und Beratungen hat der Kanton befristet zwei Personen mit einem Total von 130 Stellenprozenten angestellt.

Die Einrichtung eines Schutzschirms für Grossveranstaltungen wurde vom Bundesrat Ende Mai beschlossen. Der Bund übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten.

In der Vernehmlassung des Bundes hatte sich der Kanton Baselland noch gegen die Einrichtung eines Schutzschirms ausgesprochen. Er hatte eine «mangelnde Praktikabilität» dieser Massnahme ins Feld geführt.

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