Steuern

    Baselbieter Gemeinden gegen neues Fälligkeitsdatum bei Steuern

    Keystone-SDA Regional
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    Liestal,

    Der Baselbieter Regierungsrat hat eine Vorlage zur Umstellung des Steuersystems vom Gegenwarts- zum Vergangenheitsbezug an den Landrat geschickt.

    Steuern
    Im Kanton Luzern zahlen Unternehmen künftig weniger Steuern. (Symbolbild) - Pixabay

    Mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die ablehnende Haltung aller Baselbieter Gemeinden spricht sich die Regierung gegen eine Umstellung des Steuerbezugssystems aus, teilte sie am Mittwoch, 28. Juni 2023, mit.

    Sie empfiehlt dem Landrat, auf eine Umstellung des Steuerbezugssystems zu verzichten. Die Antworten im Rahmen der Vernehmlassung würden ein «sehr kontroverses Bild» zeigen.

    So betonten die befürwortenden Stellungnahmen gemäss Mitteilung vor allem die Verbesserung der Übersichtlichkeit für die steuerpflichtigen Personen oder die Vereinheitlichung der Bezugssysteme.

    Die ablehnenden Stellungnahmen würden hingegen auf die sich aus der Verschiebung der Zahlungseingänge ergebenden Liquiditätslücken und die damit verbundenen kantonalen und kommunalen Finanzierungskosten verweisen.

    Gefordert wurde eine Verlegung des Fälligkeitstermins

    Die von einer möglichen Systemumstellung betroffenen 86 Baselbieter Gemeinden würden sich geschlossen gegen eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes aussprechen, heisst es weiter.

    Ausgangspunkt ist eine Motion aus dem Landrat, die 2018 mit einem deutlichen Mehr an die Regierung überwiesen worden ist.

    Gefordert wurde eine Verlegung des Fälligkeitstermins vom 30. September des Steuerjahrs auf den 31. März des Folgejahrs.

    Dies wäre eine Anpassung an den Zahlungstermin der Bundessteuer.

    Der kantonale Staatshaushalt mit 2,3 bis 4,5 Millionen Franken pro Jahr belastet

    Die Verantwortlichen gehen von wiederkehrenden Ausfällen in der Grössenordnung von 170 Millionen bis zu 300 Millionen Franken für den Kanton sowie 180 Millionen Franken für die Gemeinden aus.

    Diese Lücken würden den kantonalen Staatshaushalt mit 2,3 Millionen bis 4,5 Millionen Franken pro Jahr belasten.

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