Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden gebeten, die in das Strassengebiet hineinragende Bepflanzungen zurückzuschneiden.
Hecke
Eine Frau schneidet ihre Hecke zurück. - Pixabay
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Wie die Gemeinde Möriken-Wildegg berichtet, werden die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen gebeten, die in das Strassengebiet hineinragende Bepflanzungen auf eine Höhe von 4.50 m resp. 2.50 m bei Gehwegen zurückzuschneiden. Weiter ist darauf zu achten, dass die Strassentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt sind.

An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0.80 m und 3.00 m gewährleistet sein.

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