Teilrevision Nutzungsplanung Wohlen wird aufgelegt
Nach erfolgreicher Mitwirkung 2021 liegen die Pläne zur BNO-Teilrevision in Wohlen ab 16. Februar 2026 öffentlich auf. Rund 400 Beiträge flossen ein.

Wie die Gemeinde Wohlen mitteilt, laufen seit 2020 die Planungsarbeiten der Teilrevision Nutzungsplanung BNO. Diese beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Bau- und Nutzungsordnung, die Ausscheidung des Gewässerraumes und die Neuerstellung des Kulturlandplanes.
Zum Anpassungsbedarf führten unter anderem folgende übergeordnete revidierte planerische und gesetzliche Grundlagen: auf Bundesebene das Raumplanungsgesetz und das Gewässerschutzgesetz, auf kantonaler Ebene der Richtplan, das Baugesetz inklusive Bauverordnung, die aktualisierte Gefahrenkarte Hochwasser und die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB).
Planungsablauf und Mitwirkung
Mit einer begleitenden Arbeitsgruppe und einem externen Planungsbüro konnten die Entwürfe erarbeitet und mit den jeweiligen kantonalen Abteilungen besprochen werden.
Die Kommission für Natur und Landwirtschaft hat im speziellen die Thematik des Landschaftsinventar begleitet. Mit den Planungsarbeiten wurden der aus den 90er-Jahren stammende Kulturlandplan und das über dreissigjährige Landschaftsinventar aktualisiert und die Pläne digitalisiert.
Der Gemeinderat wurde über die Zwischenstände orientiert und die Planung einer Spiegelgruppe aus Mitgliedern der Planungs- und Ortsbildkommission, der Kommission Natur und Landwirtschaft und Vertretern der Fraktionen vorgestellt und deren Meinung eingeholt.
Mitwirkung zum Planungsprojekt erfolgreich abgeschlossen
Auf eine Informationsveranstaltung vor der Mitwirkung musste aufgrund der Corona Situation verzichtet werden. Trotz Einschränkungen durch die Pandemie konnten die umfangreichen Planungsarbeiten jedoch zügig durchgeführt werden.
Die Mitwirkung hat im Jahr 2021 stattgefunden. Insgesamt gingen rund 400 Beiträge von 36 Personen oder Institutionen, insbesondere zu den Themen Klimaschutz und Gewässerraumanpassung, ein. Die Eingaben werden in einem Mitwirkungsbericht behandelt.
Öffentliche Auflage
Nach mehreren kantonalen Prüfungsstufen und einer langen Prüfzeiten seitens der kantonalen Fachstellen liegt nun die abschliessende Vorprüfung des Departement Bau, Verkehr und Umwelt vor.
Die Unterlagen der Teilrevision Nutzungsplanung können nun nach der abschliessenden kantonalen Prüfung und des Gemeinderatsbeschlusses vom Dezember 2025 öffentlich aufgelegt werden. Die Informationen der öffentlichen Auflage sind den amtlichen kantonalen und kommunalen Publikationen zu entnehmen; eine Auflage ist ab dem 16. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung vorgesehen.






