Eine unbewilligte Demo gegen ein Asylheim sorgte in Möriken-Wildegg AG für einen grossen Polizeieinsatz. Dagegen gab es eine Beschwerde, welche abgelehnt wurde.
Hotel
Das ehemalige Hotel «Aarehof» in Möriken-Wildegg AG. - Google Maps
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juni fand in Möriken-Wildegg AG eine Kundgebung statt gegen eine neue Asylunterkunft.
  • Viele Teilnehmende gab es nicht, auch weil die Polizei Menschen daran hinderte.
  • Im Vorfeld wurde die Demonstration nämlich nicht bewilligt.
  • Gegen eine Fernhaltung beschwerte sich ein Mann, vor Gericht blieb er aber erfolglos.

Mitte Juni fand in Möriken-Wildegg eine Kundgebung statt gegen ein neues Asylheim. Maximal 140 Personen sollen im ehemaligen Hotel «Aarehof» für drei Jahre untergebracht werden, so der Kanton in einer Mitteilung vom März.

Da die Demonstration aber nicht bewilligt wurde, musste die Polizei Teilnehmende aktiv an der Partizipation hindern. Drei Personen bekamen sogar eine «Wegweisung und Fernhaltung», wie aus einem Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichts hervorgeht.

Beschwerde eines 65-jährigen Schweizers

Daraufhin beschwerte sich ein 65-jähriger Mann gegen diese Massnahme. In seiner Beschwerde verlangte er einen «Nachweis der Legitimation für hoheitliche Handlungsbefugnisse der Firma Aargauerpolizei und ihrer Funktionäre». Die Bezeichnung «Firma» lässt auf eine Nicht-Anerkennung staatlicher Organisationen und Organe schliessen – ähnlich wie bei Reichsbürgern.

Gross mit diesem Anliegen beschäftigen wollte sich das Verwaltungsgericht nicht. In seinem Urteil heisst es: «Der Beschwerdeführer bringt gegen die angeordnete Wegweisung selbst keine materiellen Argumente vor. Er macht nicht einmal geltend, diese sei inhaltlich fehlerhaft gewesen.»

«Abwegige Weltanschauung»

Weiter heisst es: «Der Beschwerdeführer beschränkt sich vielmehr auf Ausführungen, wonach Behörden Firmen seien, weshalb ihnen die hoheitliche Legitimation fehle und alle ihre Handlungen nichtig seien.» Der Mann habe sich schlussendlich bloss darauf beschränkt, seine «abwegige Weltanschauung» wiederzugeben, schreibt die «Aargauer Zeitung».

Entsprechend wurde die Beschwerde vom Verwaltungsgericht abgeschmettert.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Möriken-WildeggDemonstration