Aufgrund von Lärm, Littering und Sachbeschädigungen hat der Gemeinderat Seon ein Arealverbot ausserhalb der Öffnungszeiten des Jugendhauses erwirkt.
Das Dorf Seon bei Lenzburg im Seetal.
Das Dorf Seon bei Lenzburg im Seetal. - Nau.ch / jpix.ch
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Das Jugendhaus in Seon kann jeweils am Mittwoch, 13.30 bis 17 Uhr sowie am Freitag, 15 bis 18 Uhr besucht werden. Da es ausserhalb dieser Betreuungszeiten immer wieder zu Sachbeschädigungen, Littering und Ruhestörungen kam, sah sich der Gemeinderat dazu veranlasst, beim Bezirksgericht Lenzburg ein Arealverbot zu erwirken.

Dieses ist inzwischen in Rechtskraft erwachsen. Somit darf das Grundstück durch Dritte nur noch innerhalb der Betriebszeiten der Anlaufstelle betreten werden.

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