Seon

    Seon AG: Gestaltungsplan «Heidegrabe» kommt in die Mitwirkung

    Gemeinde Seon
    Gemeinde Seon

    Lenzburg,

    Der Entwurf des Gestaltungsplans «Heidegrabe» in Seon AG liegt vom 11. September bis 12. Oktober 2026 auf. Bis dahin kann jede Person Hinweise einreichen.

    Seon AG
    Der Bahnhof der Gemeinde Seon (Symbolbild) - Nau.ch / jpix.ch

    Das Gebiet Heidegrabe befindet sich zwischen der Aarauerstrasse und der Lenzburgerstrasse, dort wo aktuell die Seetalswiss und die Tectron angesiedelt sind. Zur Durchführung der öffentlichen Mitwirkung (§ 3 BauG) wird der Entwurf des Gestaltungsplan «Heidegrabe» aufgelegt.

    Die Planentwürfe liegen vom 11. September 2026 bis zum 12. Oktober 2026 in der Gemeindeverwaltung (Abteilung Bau, Planung und Umwelt) während den Schalteröffnungszeiten auf und können nachstehend eingesehen werden.

    Hinweise und Vorschläge zum Entwurf können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person oder Stelle innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Seon eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.

    Das Mitwirkungsverfahren ist nicht zu verwechseln mit dem erst später stattfindenden Einwendungsverfahren (§ 4 BauG). Aufgrund der Mitwirkung und der Vorprüfung durch das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt werden die Entwürfe bereinigt. Danach findet die öffentliche Auflage statt.

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