Ersatzwahl für die Finanzkommission in Hunzenschwil
Wie die Gemeinde Hunzenschwil mitteilt, findet nach der Demission von Gabriel Niffeler als Mitglied der Finanzkommission am 3. März 2024 eine Ersatzwahl statt.

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat der Demission von Herrn Gabriel Niffeler als Mitglied der Finanzkommission gestützt auf Paragraf 36 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) zugestimmt.
Die erforderliche Ersatzwahl findet über das Wochenende vom 3. März 2024 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss Paragraf 29a Absatz eins des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und Paragraf 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis Freitag, 19. Januar 2024, 12 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder heruntergeladen werden.