Wie die Gemeinde Hunzenschwil mitteilt, ist die gesetzliche Ruhezeit einiger Urnengräber auf dem Friedhof erreicht. Sie werden Ende Mai 2024 geräumt.
Das Gemeindehaus Hunzenschwil.
Das Gemeindehaus Hunzenschwil. - Nau.ch / Chantal Siegenthaler
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Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit sind gemäss Paragraf 23 des Friedhofreglements die Gräber bei der Urnenwand des Jahrgangs 1994 bis 1998 zur Räumung fällig.

Betroffen sind die Gräber Nummer 1 bis 21. Die Räumung erfolgt Ende Mai 2024.

Die Angehörigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass die Inschriftplatten der Urnenwand entfernt und durch neue Platten ersetzt werden.

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