Wie die Gemeinde Boniswil mitteilt, wird wieder vermehrt festgestellt, dass Pferdemist und Hundekot auf den öffentlichen Strassen und Plätzen hinterlassen wird.
Das Gemeindehaus von Boniswil (AG).
Das Gemeindehaus von Boniswil (AG). - Nau.ch / jpix.ch
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In Boniswil wird wieder vermehrt festgestellt, dass Reiter den Mist ihrer Pferde sowie Hundehalter den Hundekot auf den öffentlichen Strassen und Plätzen lie­gen lassen.

Die meisten Hundebesitzer beseitigen den Hundekot korrekt, jedoch gibt es leider auch jene, die den Kot einfach liegen lassen.

Für den Pferdemist gilt gemäss Polizeireglement Paragraf sieben, dass, wer Strassen verunrei­nigt, umgehend den ordnungsgemässen Zustand wiederherstellen muss.

Hundekot und Pferdemist muss entsorgt werden

Pferdesportler sind damit ver­pflichtet, den auf den Gemeindestrassen anfallenden Pferdemist ordnungsgemäss zu entsorgen.

Hundehalter sind ebenfalls verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen.

Gemäss Paragraf sieben der Verordnung zum Hundegesetz des Kantons Aargau muss der Hundekot in Siedlungs- und Landwirtschafts­gebieten sowie auf Strassen und Wegen aufgenommen und in Abfallbehältern entsorgt werden.

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