Wie die Gemeinde Brislach berichtet, werden die Einwohner aufgerufen, ihre Bepflanzungen entlang der Strassen und Wege zurückzuschneiden.
Der Kindergarten und das Gemeindehaus in Brislach.
Der Kindergarten und das Gemeindehaus in Brislach. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Gemeinde Brislach bittet die Hauseigentümer, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Strassen und Fusswege bis auf die Strassenlinie beziehungsweise die Eigentumsgrenze zurückzuschneiden.

Bei Strasseneinmündungen ist der Wuchs so niedrig zu halten, dass eine gute Übersicht gewährleistet bleibt.

Laut Gesetz dürfen Pflanzungen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Insbesondere dürfen sie die öffentliche Beleuchtung, die Sicht auf Strassensignale, Strassentafeln und Hausnummern nicht beeinträchtigen.

Äste müssen die Strasse um mindestens 4,5 Meter überragen

Gemäss Strassenreglement der Gemeinde Brislach dürfen Bäume und Sträucher nur dann in das Gemeindestrassenareal ragen, wenn deren Äste die Fahrbahn und Parkfelder um mindestens 4,5 Meter und das Trottoir um mindestens 2,5 Meter überragen.

Insbesondere dürfen sie die Übersicht nicht behindern.

Einfriedungen an Strassenkreuzungen müssen nicht nur zurückgeschnitten, sondern auch niedrig gehalten werden.

Im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit werden die Einwohner gebeten, diese Arbeiten wenn nötig auszuführen und in regelmässigen Abständen die Situation neu zu beurteilen.

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