Wie die Gemeinde Zwingen berichtet, gilt ab dem 19. November 2021 eine Zertifikatspflicht 3G für Besuche in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern.
Die Gemeindeverwaltung Zwingen an der Schlossgasse.
Die Gemeindeverwaltung Zwingen an der Schlossgasse. - Nau.ch / Werner Rolli
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Aufgrund der angespannten epidemiologische Lage und der Ausbrüche des Virus in verschiedenen Alters- und Pflegeheimen des Kantons Basel-Landschaft verstärkt der Regierungsrat die Schutzmassnahmen in Einrichtungen mit besonders vulnerablen Personengruppen.

Ab Freitag, 19. November 2021 gilt deshalb eine Zertifikatspflicht 3G für Besuche in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern der Gemeinde Zwingen. Gleichzeitig gilt für Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Heimen der Behindertenhilfe eine Verpflichtung zum regelmässigen Testen.

Um die Bewohner in Alters- und Pflegeheimen besser schützen zu können und um die Verbreitung des Coronavirus zu vermindern, sollen Alters- und Pflegeheime und Spitäler nur noch Besucher empfangen, welche im Besitz eines Zertifikats im Sinn der Covid-19-Verordnung besondere Lage oder eines Nachweises über einen negativen Test auf Sars-Cov-2 sind.

Neben der Zertifikatspflicht gilt Maskenpflicht

Ergänzend zu dieser 3G–Zertifikats-, beziehungsweise Nachweispflicht wird das Tragen einer Gesichtsmaske in Innenräumen verbindlich angeordnet, um die Verbreitung des Virus durch Besucher in diesen Institutionen zu verringern.

Mit dem Erlass dieser Bestimmungen in einer Verordnung des Regierungsrats wird eine einheitliche Anwendung in Alters- und Pflegeheimen, Spitälern und Heimen der Behindertenhilfe erreicht. Die Verordnung gilt ab Freitag, 19. November 2021 bis auf Weiteres.

Die Testpflicht für Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Heimen der Behindertenhilfe mit Schwerpunkt in der Behandlungspflege oder der Betreuung von besonders gefährdeten Personen verpflichtet Mitarbeitende der entsprechenden Einrichtungen, unabhängig von ihrem Impfstatus, welche beruflich in direktem Kontakt mit Patienten oder Bewohnern stehen, sich zum Beispiel im Programm Breites Testen Baselland zweimal wöchentlich auf Sars-Cov-2 Viren testen zu lassen. Ausgenommen davon sind nachweislich genesene Mitarbeitende.

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