Fasnacht

Geändertes Verkehrsregime während Laufner Fasnacht 2024

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Laufental,

Wie die Stadt Laufen mitteilt, ist zur Fasnacht vom 11. bis 14. Februar 2024 aufgrund verschiedener Aktivitäten mit Behinderungen im Stadtgebiet zu rechnen.

Ein Geschäftshaus in der historischen Altstadt am Obertor in Laufen.
Ein Geschäftshaus in der historischen Altstadt am Obertor in Laufen. - Nau.ch / Werner Rolli

Die diesjährige Laufner Fasnacht 2024 findet vom Sonntag, 11. Februar, um 5 Uhr bis Mittwoch, 14. Februar 2024, um 5 Uhr statt.

Der Morgenstreich wird wie im letzten Jahr auf Antrag des Fasnachtskomitees am Sonntag, 11. Februar 2024, um 5 Uhr mit fünf Böllern «eingeläutet».

Ebenfalls führen diverse Fasnachtscliquen wieder den Sternenmarsch in diversen Quartieren der Laufner Gemeinde durch.

Verkehrsmassnahmen Hohlgasse und Portlandstrasse

Die Bereitstellung der Fasnachtswagen am Sonntag und Dienstag sowie der Warteraum für den zweiten Umzugsdurchgang wird im Bereich Hohlgasse, Portlandstrasse stattfinden.

Die Gemeinde bittet die Bewohner deshalb, Ihre Fahrzeuge dementsprechend abzustellen, damit es zu keinen Konflikten mit den Fasnachtswagen kommt.

Der Bereich Hohlgasse–Portlandstrasse ist an diesen beiden Tagen jeweils von 13 bis circa 17.30 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.

Die Benutzung der Einstellhalle Birs-Center, der Garagen Portlandstrasse sowie des Coop-Parkplatzes ist in dieser Zeit nicht möglich.

Verkehrsmassnahmen Joseph Feninger-Strasse

Die Zufahrt von der Hinterfeldstrasse in die Joseph Feninger-Strasse wird für die Fasnacht zwischen 18 bis 3 Uhr für die Taxis als Warteraum genutzt.

Dementsprechend gilt dort an den jeweiligen Fasnachtstagen ein Parkverbot zwischen 17 bis 3 Uhr und ein Fahrverbot zwischen 18 bis 3 Uhr.

Massnahmen Altstadt und Bahnhofstrasse am Sonntag

Von 4.30 bis 7 Uhr ist die Hauptstrasse für den gesamten Verkehr gesperrt (Morgenstreich). Dementsprechend wird im genannten Bereich ein Parkverbot ab 4 bis 7 Uhr gelten.

Von 12 bis 2 Uhr besteht ein Park- und Fahrverbot für die Amthausgasse ab Enge Gasse, Hauptstrasse, Viehmarktgasse und Wassertorgasse ab Enge Gasse (Fasnachtsumzug und Strassenfasnacht).

Von 13 bis 21.30 Uhr ist die Bahnhofstrasse für den gesamten Verkehr gesperrt (Umzug und Wagenausstellung).

Einschränkungen am Montag

Von 12 bis 2 Uhr besteht ein Parkverbot im Bereich der Hauptstrasse und der Viehmarktgasse.

Von 13 bis 2 Uhr gilt im Bereich Amthausgasse ab Enger Gasse, Hauptstrasse, Viehmarktgasse, Wassertorgasse ab Enger Gasse ein Fahrverbot (Kinderumzug, «Guggen-Gala» und Strassenfasnacht).

Einschränkungen am Dienstag

Von 12 bis 2 Uhr gilt ein Park- und Fahrverbot für die Amthausgasse ab Enger Gasse, Hauptstrasse, Viehmarktgasse und Wassertorgasse ab Enger Gasse (Fasnachtsumzug und Strassenfasnacht).

Ab 13 bis 21.30 Uhr ist die Bahnhofstrasse für den gesamten Verkehr gesperrt (Umzug und Wagenausstellung).

Für die Reinigung der Altstadt zwischen den jeweiligen Fasnachtstagen ist mit temporären Verkehrsbehinderungen oder Sperrungen seitens des Werkhofes zu rechnen.

Parkieren von Fahrzeugen

Aufgrund der Verkehrsmassnahmen bittet die Gemeinde, die Fahrzeuge so umzuplatzieren, dass mit dem Fasnachtstreiben keine Konflikte entstehen.

Für allfällige Schäden an parkierten Fahrzeugen übernimmt die Stadt Laufen keine Haftung.

Zudem wird gebeten, höflichst zu beachten, dass falsch parkierte Fahrzeuge mit einer Ordnungsbusse gebüsst und/oder allenfalls kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Am Fasnachtsmontag dürfen keine motorisierten Fahrzeuge in der Alt- oder Vorstadt an den Fasnachtsaktivitäten teilnehmen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

USA Donald Trump
60 Interaktionen
In Video
Kolumnistin Verena Brunschweiger
62 Interaktionen
Breit und bullig

MEHR FASNACHT

alkohol
2 Interaktionen
Rückgang
Sekundarschule Hüslimatt
Gemeinde
onlinereports
41 Interaktionen
Während der Fasnacht
malchin
20 Interaktionen
Mit Pfefferspray

MEHR AUS BASELLAND

A2
2 Interaktionen
A2 mit Ausnahme
Aesch BL